17.03.2020
- FFP2 Maskenpflicht ab 01.10.2022 -
Bereits beim Zugang zur Praxis müssen Patientinnen und Patienten, Begleitpersonen sowie Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske tragen, nicht nur im Wartezimmer. Die FFP2-Maskenpflicht gilt für diesen Personenkreis nach dem heutigen Stand bis zum 7. April 2023 – und zwar unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite zur Verhinderung von COVID-19.
Von der Maskenpflicht befreit sind folgende Personen:
- Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske tragen können
- Gehörlose oder schwerhörige Menschen und ihre Begleitpersonen
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg.html
17.03.2020
- Videosprechstunde -
Wir bieten aufgrund des Coronavirus ab sofort eine Videosprechstunde an. Voraussetzung dafür ist ein internetfähiges Gerät mit Kamera.
Wenn sie Fragen haben, wenden Sie sich auch gerne per Email (info@gemeinschaftspraxis-schwabenheim.de) oder Telefon (06130-941880) an unsere Mitarbeiterinnen.
Sollten Sie dennoch die Praxis betreten: Hände beim Betreten und Verlassen der Praxis bitte desinfizieren und ausreichend Abstand einhalten! Vielen Dank!
02.03.2020
Coronavirus!
Haben Sie aktuell Fieber, Husten, Atembeschwerden, Halsschmerzen oder Ähnliches?
Bei Coronavirus-Symptomen gilt: Anruf statt Wartezimmer! 06130-941880!